Grabpflege in Eppingen
Sorgfältige und fachgerechte Grabpflege

Liebevolle Erinnerungen in besten Händen.

Grabpflege

Ein schönes gepflegtes Grab setzt ein Zeichen gegen das Vergessen und drückt unsere Verbundenheit zu den Menschen aus, die uns im Leben nahe waren.

Hier finden wir einen Ort für das Gedenken und die Erinnerung an gemeinsame Stunden mit dem Verstorbenen.

Was aber passiert mit dem Grab, wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage dazu sind, es zu pflegen?

Eine Sorge, die wir Ihnen als Friedhofsgärtner nehmen können: Mit der beauftragten Grabpflege übernehmen wir die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabes. So lange, wie Sie es wünschen.

Welche Arbeiten wir als Friedhofsgärtner im Rahmen einer Grabpflege für Sie übernehmen sollen, hängt ganz von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab.

Unser Leistungsspektrum ist vielfältig:

  • Provisorisches Herrichten der Grabstätte nach einer Beisetzung (Entfernen der Kränze, Einebnen und Auffüllen von Erde, Neuanlage)
  • Individuelle Gestaltung der Grabstätte
  • Regelmäßige Pflege der Grabstätte (pro Jahr sind wir in der Regel 45x an Ihrer Grabstätte zzgl. der Gießgänge)
  • Wässern der Grabstätte
  • Rückschnitt der Bodendecker und Stauden
  • Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung
  • Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und zu persönlichen Gedenktagen
  • Gießpflege im Sommer,
  • Oder eine Pflege als Urlaubsvertretung
Jahresgrabpflege in Richen
Dauergrabpflegevertrag für Hinterbliebene

In der Grabpflege unterschiedet man zwischen einem Jahrespflege- und einem Dauergrabpflegevertrag

Worin besteht der Unterschied?

Dauergrabpflege

  • Einmalige Zahlung für viele Jahre
    ein Vertrag wird über die Genossenschaften Badischer oder Württembergischer Friedhofsgärtner abgeschlossen
  • Vertragsabschluss ab 3 Jahre
  • Preissteigerungen sind ausgeschlossen
  • Die Genossenschaften kontrollieren den Pflegezustand der Gräber
  • Mündelsichere Geldanlage durch die Genossenschaften
  • Ein Vertrag ist auch als Vorsorge abschließbar
  • Ein Dauergrabpflegevertrag ist nicht kündbar (auch nicht vom Sozialamt). Eine Ausnahme besteht nur aus einem wichtigen Grund.

Jahresgrabpflege

  • Jährliche Rechnungstellung durch uns
  • Vertragsabschluss ab 1 Jahr, automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird
  • Preissteigerungen jährlich möglich
  • Der Friedhofsgärtner kontrolliert sich selbst
  • Geld wird nicht angelegt, da jährlich abgerechnet wird
  • Nur als Sofortleistung buchbar
  • Ein Vertrag ist jeweils 4 Wochen zum Jahresende (30.11) schriftlich kündbar
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